Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.


Freedom not fear 2.0

Tuesday, May 12th, 2009

Am 12.09 findet, veranstaltet vom Arbeiteskreis Vorratsdatenspeicherung, in Berlin die Neuauflage der extrem erfolgreichen Demo im letzten Jahr in Berlin statt.

Diesmal soll es vom Potsdammer Platz zum Roten Rathaus gehen und sich um die Themen der Vorratsdatenspeicherung und Internetzensur drehen. Ich hoffe auf viele schöne Plakete, viele viele Teilnehmer und vor allem das gleiche, geile Wetter wie letztes Jahr.

Happy Protest

Rem0te

Die letzte Emailadresse…

Saturday, February 14th, 2009

…die ich je benutzen würde?  De-Mail!

Die Internetausdruckerfraktion des Bundestages hat mit einem neuen Gesetz den Aufbau  sogenannter Bürgerportale beschlossen.

Die Idee

Dabei handelt es sich um Kommunikationsplattformen, welche vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf die Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards überwacht werde.

Dazu heist es im Gesetzt (Abschn. 1, § 1)

(1) Bürgerportale im Sinne dieses Gesetzes bilden eine elektronische Kommunikationsplattform im Internet, deren Dienste sicheren elektronischen Geschäftsverkehr für jedermann ermöglichen und das Internet als Mittel für rechtsverbindliches und vertrauliches Handeln ausbauen.
(2) Bürgerportale im Sinne dieses Gesetzes ermöglichen eine sichere Anmeldung, die Nutzung eines Postfach- und Versanddienstes für sichere elektronische Post und die Nutzung eines Verzeichnisdienstes sowie optional von Identitätsbestätigungs- und Speicherplatzdiensten. Ein Bürgerportal wird von einem nach diesem Gesetz akkreditierten Diensteanbieter betrieben.

Der Bundesinnenminister sagte dazu auf der Website des BMI:

“Jede und Jeder soll in die Lage versetzt werden, sich gegen unerwünschtes Mitlesen, Diebstahl wichtiger Daten, Betrug im Internet und gegen Spam besser zu schützen.”

Sicher?

Sicher ist, dass es sich hierbei um einen schlechten Witz der Bundesregierung und des BMI handelt. Es ist ja nicht so, das im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung bereits meine angesurften Webseiten aufgelistet werden…nein. Die Bürgerportale mit ihren sicheren Emailadresse ermöglichen es dem Staat auch diese mitzulesen. Zudem kann man davon ausgehen das diese Bürgerportale auf kurz oder lang die konventionellen Systeme ablösen wird. Was wiederrum bedeutet das jeder Bürger sich einen Account zulegen müsste.

Weiterhin hätte ich gerne gewusst inwiefern der Begriff sicher hier aufzufassen ist. Denn um überhaupt zur Anmeldewebsite zu gelangen wird, sofern man sich nicht die IP Adresse merkt, zwangsläufig DNS verwendet. Bei einem Mann läuten da mit ziemlicher Sicherheit die Alarmglocken. Wer seine Speech beim letzten Congress aufmerksam verfolgt hat, wüsste das Zertifikate und sichere Verbindungen schön und gut sind, aber solange DNS mit von der Partie ist, ein enormer Risikofaktor dabei ist.

Und das ist nur einer aus einer ganzen Reihe möglicher Ansatzpunkte. Was ist mit Trojanern und Keyloggern? Was ist mit Identitätsdiebstahl auf der Website? Wer haftet für den massiven Schaden der dadurch entstehen kann? Fazit: Schöne Profilierungsidee der Internetausdrucker; Tatsächliche Umsetzung wird an Sicherheitsgrenzen scheitern.

Happy DE-Mailing

Rem0te

Quellen:
heise.de
BMI.bund.de

Wolfgangs Website

Wednesday, February 11th, 2009

Wurde gehackt.

Typischer Fall von Typo3 Bug.  Gegen ungefähr 23:00 Uhr reagierte die Website extrem träge auf Anfragen, da die Neuigkeit sich durch Twitter wie ein Lauffeuer verbreitetet.

Schade ist in diesem Zusammenhang nur, das man nicht seinen Rücktritt auf der Seite offiziell Angekündigt hat. Er hätte es noch zum Redaktionsschluss der TAZ geschafft.

wolfgang

Ehre wem Ehre gebührt.

wolfgang-2

Happy Exploiting

Rem0te

Bitte lächeln

Monday, October 20th, 2008

Rechtsstaat hin oder her, manchmal kommen mir Zweifel an der Geistesgesundheit der Exekutivorgane des Staates. Das ist ansich nichts neues, aber unter den gegebenen Umständen ein Punkt, den ich auch öffentlich in der Umfrage zur Disposition stellen würde.

Tatsächlich ist doch jemandem aufgefallen, dass die Polizisten während der Demonstration, am 11.10.2008, die Demonstraten gefilmt haben. friendofchange nennt sich der User, der das Youtubevideo online stellte.

Dieser Umstand löste bei uns intern eine recht angeregte Diskussion aus. Primär ging es dort um die rechtlichen Grundlagen einer solchen Aktion, da eigentlich strikte Auflagen bei einer solchen Demonstration einzuhalten sind.

Ein Nachschlagen der entsprechenden Pharagraphen auf dejure.org, brachte leider auch nur den Schein einer Kerze ins große Dunkel. Gemäß § 19a gilt für “Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen” der § 12a des Versammlungsgesetztes.

Dort heist es

(1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.
(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden

1.     für die Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern oder

2.     im Einzelfall zur Gefahrenabwehr, weil die betroffene Person         verdächtig ist, Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der         öffentlichen Versammlung vorbereitet oder begangen zu haben,         und deshalb zu besorgen ist, daß von ihr erhebliche Gefahren         für künftige öffentliche Versammlungen oder Aufzüge ausgehen.

Habe ich da was in den falschen Hals bekommen oder hält man diese Kolonne von Mensch, einschließlich Ärzten und Parteien, allen ernstes für eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit?

Oder werden diese Bilder zur Gefahrenabwehr eingesetzt? Um die Gefahr von weiteren Demonstrationen zu verhindern? Oder wollten sie beobachten wie wir konspirativ Anschläge während der Demonstration vorbereiten?

Technisch gesehen, war das nichts anderes als die verdachtsunabhänige Aufnahme von Demonstranten. Und das würde eher in die Zuständigkeit des Verfassuns- und Staatsschutzes fallen, obwohls eingentlich in jedem Fall verboten ist…oder zumindest sein sollte.

Aber ich kenne jemandem im Innenministerium der weiß wieso gefilmt wurde. Ein Mann der der Ansicht ist, das diese friedliche Menge von Menschen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung in Ruhe und Einklang miteinander ausübt, eine potentzielle Gefahr darstellt.

Diese Menschen…


…müssen ganz offensichtlich Terroristen sein. Denn sonst würden sie sich ja nicht dagegen stemmen oder?

Happy protest
Rem0te

Quellen:

heise.de

Youtube