Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.


2 +2…

Sunday, November 1st, 2009

…ist bekanntlich 5, zumindest für jeden der einmal 1984 gelesen hat.

Umso überraschender, dass ausgerechnet unser ehemaliger Innenminister und aktueller Finanzminister Dr. Schäuble öffentlich im Stern Interview zugegeben hat, dass zwei plus zwei “leider nur vier ist”.

zweipluszwei

Morphiveli

Widerspruch erfolgreich

Sunday, August 23rd, 2009

Erinnert ihr euch noch an diesen Beitrag?

Ich bin vor einer Woche persönlich auf dem Amt erschienen und habe festgestellt das es relativ unkompliziert ist sich eine solche Übermittlungssperre geben zu lassen. Solange man nicht das Einwohnermeldeamt, also den Bezirk, wechselt bleibt diese Sperre unbegrenzt aktiv. Ihr müsst im Prinzip nur einen Zettel ausfüllen und ankreuzen wer keine Daten erhalten darf.

Schützt leider nicht vor dem GEZ Schnüffler, aber man kann ja nicht alles haben.

Happy blocking

Rem0te

Widerspruch erwünscht

Sunday, July 26th, 2009

Gerade ist ein interessanter Auszug aus dem hamburger Landesrecht in meinem Postfach gelandet. Er enthielt diesen Link und den darin enthaltenen Text.

Ich habe das mal gegengechecked und es scheint so als ob das in allen Bundesländern ähnlich ist. Man hat jedoch immer die Möglichkeit auf dem Meldeamt einspruch dagegen zu erheben. In meinem schönen Bundesland ist das der § 34 NMG – Landesrecht Niedersachsen – Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen.

(1) Die Meldebehörde darf Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 33 Abs. 1 bezeichneten Daten von nach dem Lebensalter bestimmten Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen.

(2) Für die Auskünfte an Träger für Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren sowie für Volksinitiativen gilt Absatz 1 entsprechend.

(3) Die Meldebehörde darf nur Presse und Rundfunk sowie Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften eine Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläen erteilen. Wird die Auskunft erteilt, so darf sie nur die in § 33 Abs. 1 genannten Daten der betroffenen Person sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen.

(4) Adreßbuchverlagen darf Auskunft über
1. Vor- und Familiennamen,
2.  Doktorgrad und
3.  Anschriften

sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner erteilt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(5) Die betroffene Person hat das Recht, der Weitergabe ihrer Daten nach den Absätzen 1 bis 4 zu widersprechen. Sie ist hierauf bei der Anmeldung nach § 9 Abs. 1 sowie mindestens einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.

Ich weiß nicht wie das bei euch war…Aber ich habe keinen Hinweis darauf erhalten. Ich schreibe gerade den Brief an das Einwohnermeldeamt.

Happy deleting

Rem0te

Schäubles Privatarmee?

Sunday, June 7th, 2009

Wie der Kölner Stadtanzeiger zu berichten weiß hat Bundesinnenminister die alleinige Befehlsgewalt für Geiselrettungen im Ausland an sich gerissen. Hintergrund scheint dabei die unterschiedlich bewertete Situation der Geiseln an der somalischen Küste zu sein. Das Bundespolizeipräsidium vertrat hier die Ansicht das das Risiko für einen GSG Einsatz zu groß wäre und damit Geiseln in eine nicht abzuschätzende Gefahrensituation gelangen würden.

Eben dieses Bundespolizeipräsidium wird bei Geiselbefreiungen im Ausland künftig nur noch beratende Tätigkeiten ausüben und wird kein Mitbestimmungsrecht erhalten. Die Führung der Einsätze auf polizeilicher Ebene wird in diesen Fragen der Kommandeur der GSG9 übernehmen.

Effektiv bedeutet das das ein Kontrollmechanismus, der den teils stark risikobehafteten Einsatz einer Spezialeinheit zur Geiselbefreiung regelt, außer Kraft gesetzt wurde und damit nur noch ein Mann über den Einsatz entscheidet. Doktor Wolfgang Schäuble.

Damit steigt allerdings nicht nur das Risiko für die Geiseln sondern auch für die Beamten erheblich. Schlussendlich muss sich die Abteilung B des BMI nicht mehr mit dem Bundespolizeipräsidium synchronisieren. Jürgen Trittin von den Grünen formulierte dies treffend:

„Das Bundespolizeipräsidium soll ausgebootet werden, weil es dem actionorientierten Innenminister zu viel Expertise hat”

Aber die GSG9 wird künftig eh nur noch im Ausland eingesetzt werden. Wo doch die Innenministerkonferenz sich einig war die Bundeswehr demnächst auch im inneren einzusetzen.

Happy hostage rescue

Rem0te

Quelle: Kölner Stadtanzeiger